Wir sind gerne für Sie da!

Sie haben noch Fragen oder Rückmeldungen? Oder Sie möchten ein konkretes Angebot für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung Zuhause? Wir sind gerne für Sie da! Am einfachsten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular. Geben Sie alle relevanten Daten ein und schreiben uns eine Nachricht.Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen!

ProDomi24
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Pflege und Betreuung zu Hause - wir beantworten Ihre Fragen!

Muss die Pflegekraft noch zusätzlich in Deutschland angemeldet werden?
Nein, da der Arbeitgeber der Betreuer unser polnischer Kooperationspartner ist, braucht die Pflegekraft nicht bei den deutschen Behörden angemeldet zu werden. Unsere Pflegekräfte verfügen alle über die A1-Bescheinigung (bis 30.04.2010 E101-Bescheinigung) und können mit dieser die Meldung zur Sozialversicherung in Polen nachweisen. Mit dieser Bescheinigung und in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass dürfen diese in den EU-Mitgliedsstaaten arbeiten.

Welche Leistungen werden durch die Pflegekräfte erbracht?
Unsere Leistungen im Bereich 24-Stunden-Betreuung und Pflege Zuhause können Sie der folgenden Datei entnehmen: Unsere Leistungen im Überblick.

Welche Rahmenbedingungen sind einzuhalten?

Für die Pflegekraft ist Kost und Logis durch den Auftraggeber frei zu stellen. Es muss ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer für die Pflegekraft zur Verfügung stehen, sowie die freie Benutzung des Badezimmers und der Küche ermöglicht werden. Die Pflegekraft sollte am Tag mindestens 2-3 Stunden Freizeit haben. Die Freizeit ist mit unseren Pflegekräften jedoch flexibel vor Ort abzusprechen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr besteht für die Pflegekraft Rufbereitschaft. Grundsätzliche Einsätze in der Nacht, müssen vorher mit uns abgesprochen werden. Unsere Pflegekraft ist somit für Sie 24 Stunden an 7 Tagen die Woche vor Ort.

Ist die Betreuung durch unsere Pflegekräfte legal?
Ja, da Polen im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetreten ist! Alle unsere Pflegekräfte halten sich legal in Deutschland auf. Das bei unserem Kooperationspartner angestellte Personal ist in Deutschland im Rahmen der EU-Richtlinien des Mitarbeiter-Entsendungsgesetzes tätig. Die Entscheidung für unseren Kooperationspartner ist genau durch die Nutzung dieser gesetzlichen Vorgaben geleitet worden.Wir achten explizit auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Jede Pflegekraft ist durch unseren Kooperationspartner auch in Deutschland sozialversichert, haftpflichtversichert und verfügt über die A1-Bescheinigung (ehemals E101) der polnischen Behörde. Der polnische Arbeitgeber zahlt regulär alle damit verbundenen Steuern und Abgaben.

Ist immer die gleiche Pflegekraft vor Ort?
Nein, die Pflegekraft bleibt im Regelfall 3 Monate beim Patienten. Danach kommt eine andere Pflegekraft wieder für 3 Monate zu Ihnen. Diese beiden wechseln sich dann in 3 Monats-Schritten ab. Wir können jedoch nicht immer garantieren, dass die gleichen Kräfte sich abwechseln, da diese  eventuell gerade bei einem anderen Einsatz aushelfen müssen oder auch mal krankheitsbedingt verhindert sein können. Sollten Sie mit einer Betreuerin mal nicht zufrieden sein oder Sie wünschen eine andere Regelung abweichend von dem oben beschriebenen Prozedere bitten wir um eine kurzfristige Rückmeldung, damit wir zusammen eine schnelle Lösung für Sie finden können.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Vertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen und läuft dann automatisch aus. Es können jedoch auch kürzere Laufzeiten vereinbart werden - je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es, je nach Ihrem Anforderungsprofil, auch eine Mindestlaufzeit geben kann. Nach Ablauf des Vertrages muss neu verhandelt werden. Sie können jederzeit, ohne Angaben von Gründen, den Vertrag vorzeitig beenden. Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende ist hier grundsätzlich einzuhalten. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.

Wie sind die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte?
Die Pflegekräfte verfügen über sehr unterschiedliche Sprachkenntnisse. Unser Kooperationspartner schult die Deutschkenntnisse der Pflegekräfte, durch die stark gewachsene Nachfrage, ständig weiter.

Wie schnell kann die Pflegekraft zur Verfügung stehen?

Sobald der unterschriebene Fragebogen bei uns eintrifft, suchen wir eine geeignete Pflegekraft für Sie. Wenn Sie mit unserem Personalvorschlag einverstanden sind wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. In der Regel dauert es von 5 bis 7 Arbeitstagen, bis die Pflegekraft bei Ihnen vor Ort ist. Sollten Sie eine besonders qualifizierte Kraft mit sehr guten Deutschkenntnissen wünschen, kann es in Ausnahmefällen auch mal länger dauern.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Sie erhalten die Rechnungen immer zum 1. und zum 15. eines jeden Monats direkt von unserem Kooperationspartner und Ihrem Vertragspartner aus Polen. Hier können Sie wählen, ob diese per E-Mail oder per Post versendet werden soll.

Muss ich die Dienstleistung noch extra versteuern?

Nein, da die Pflegekraft bei unserem polnischen Kooperationspartner angestellt ist.

Arbeitet die Pflegekraft wirklich 24 Stunden?

Nein, auch unsere Pflegekräfte können und dürfen nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Unsere Pflegekräfte sind 24 Stunden bei Ihnen vor Ort. Anspruch auf Freizeit besteht hier natürlich auch. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind unsere Pflegekräfte für Sie auf Rufbereitschaft. Grundsätzliche bzw. regelmäßige Einsätze in der Nacht müssen vorher mit uns und dem Dienstleister abgesprochen werden.